Sechs Merkmale

Neutralität und Allparteilichkeit

Die Mediatorin bemüht sich um das Verständnis der Sichtweisen jedes einzelnen, also aller Parteien. Ihre Haltung ist mehr als neutral, sie ist allparteiliche Dritte.

Die Allparteilichkeit schließt mit ein, dass sich die Mediatorin mit den Sichtweisen der jeweiligen Parteien vertraut macht und sie - nicht bewertend - anerkennt. Darüber hinaus verpflichtet sich die Mediatorin zur Gleichbehandlung aller Parteien. Das äußert sich auch in der Wahrung der Transparenz hinsichtlich Information und Verfahren oder in der Zuteilung von Redezeiten. Die Durchführung einer Mediation ist nicht möglich, wenn die Mediatorin zuvor in ihrer Rolle als Rechtsanwältin eine der Konfliktparteien beraten hat.
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