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Phase 6: Abschluss
Zum Abschluss der Mediation werden die Ergebnisse in einer Mediationsvereinbarung festgehalten. Diese wird bei Bedarf auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Dies kann in (steuer-) rechtlicher, wirtschaftlicher, technischer, sozialer, ökologischer etc. Hinsicht erfolgen. Diese Umsetzbarkeitsprüfung wird fallanhängig in Phase 5 oder 6 angesetzt.In der Mediationsvereinbarung wird die konkrete Regelung des weiteren Vorgehens festgehalten. Dies umfasst sowohl die Festlegung von Umsetzungsfristen als auch neue Wege in der Zukunft. Ist die Vollstreckbarkeit der Vereinbarung notwendig, kann diese zum Beispiel durch notarielle Beurkundung herbeigeführt werden.
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