Sechs Merkmale

Mediatorin als externe Dritte

Die Mediatorin ist nicht am Konfliktgeschehen beteiligt. Sie darf auch nicht vor, während oder nach der Mediation als Rechtsanwältin für eine Konfliktpartei tätig werden.


Neutralität und Allparteilichkeit

Die Mediatorin bemüht sich um das Verständnis der Sichtweisen jedes einzelnen, also aller Parteien. Ihre Haltung ist mehr als neutral, sie ist allparteiliche Dritte.

Die Allparteilichkeit schließt mit ein, dass sich die Mediatorin mit den Sichtweisen der jeweiligen Parteien vertraut macht und sie - nicht bewertend - anerkennt. Darüber hinaus verpflichtet sich die Mediatorin zur Gleichbehandlung aller Parteien. Das äußert sich auch in der Wahrung der Transparenz hinsichtlich Information und Verfahren oder in der Zuteilung von Redezeiten. Die Durchführung einer Mediation ist nicht möglich, wenn die Mediatorin zuvor in ihrer Rolle als Rechtsanwältin eine der Konfliktparteien beraten hat.

Einbeziehung aller Konfliktparteien

Im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren können alle Beteiligten oder Betroffenen des Konflikts an der Mediation teilnehmen.


Eigenverantwortlichkeit und Freiwilligkeit der Teilnehmer

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Die Mediationsteilnehmer sind die entscheidungsbefugten Experten in der eigenen Sache.Sie handeln eigenverantwortlich. Entscheidungen werden nicht von einer übergeordneten Instanz getroffen.
Die Mediatorin ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt.Die Beteiligten an einem Konflikt wissen selbst am besten, wie er zu lösen ist und die Mediatorin unterstützt sie auf dem Weg, eine tragfähige Mediationsvereinbarung zu erarbeiten. Sie sorgt für den Aufbau von Vertrauen, achtet auf faire Kommunikation und stärkt die Einigungskräfte der Parteien. Wünsche und Bedürfnisse aller Parteien werden herausgearbeitet und ein fairer Interessenausgleich angestrebt.

Fall- und problemspezifisch

Ziel ist es, eine tragfähige Lösung für die bestehenden Konflikte zu finden. Aus diesem Grund werden in der Mediation die Problemstellung und auch die am Fall beteiligte Parteien speziell berücksichtigt.
Die Mediation erfolgt speziell abgestimmt auf den Fall, die Beteiligten, die Problemstellung; Ziel ist eine für die Zukunft tragfähige konstruktive Regelung oder
kooperative Lösung des bestehenden Konfliktes zum allseitigen Vorteil.



Ergebnisoffen

Voraussetzung für eine Mediation ist die Ergebnisoffenheit der Konfliktbeteiligten. Die Konfliktparteien müssen mit einer grundsätzlichen Verhandlungsbereitschaft in die Mediation gehen.
Bei umfangreichen Verfahren in der Wirtschaft oder im öffentlichen Bereich ist es notwendig, dass die an der Mediation Beteiligten eine entsprechende Verhandlungs- und Abschlussfähigkeit für die Mediationsvereinbarung haben, um tragfähige Lösungen erarbeiten zu können.