Sechs Merkmale

Eigenverantwortlichkeit und Freiwilligkeit der Teilnehmer

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Die Mediationsteilnehmer sind die entscheidungsbefugten Experten in der eigenen Sache.Sie handeln eigenverantwortlich. Entscheidungen werden nicht von einer übergeordneten Instanz getroffen.
Die Mediatorin ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt.Die Beteiligten an einem Konflikt wissen selbst am besten, wie er zu lösen ist und die Mediatorin unterstützt sie auf dem Weg, eine tragfähige Mediationsvereinbarung zu erarbeiten. Sie sorgt für den Aufbau von Vertrauen, achtet auf faire Kommunikation und stärkt die Einigungskräfte der Parteien. Wünsche und Bedürfnisse aller Parteien werden herausgearbeitet und ein fairer Interessenausgleich angestrebt.
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